5 Jahre Cannabis-als-Medizin-Gesetz:
5 Jahre Cannabis-als-Medizin-Gesetz:

5 Jahre Cannabis-als-Medizin-Gesetz:

Am 10.03.2017 trat das “Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften”, auch bekannt als “Cannabis als Medizin-Gesetz” in Kraft. Vorausgegangen waren ein über 20 jähriger Einsatz vieler ehrenamtlicher Akteure, Fachleuten und insbesondere auch von Patientinnen und Patienten. Erst nachdem schwerkranke Patienten in zahlreichen jahrelangen Gerichtsverfahren Erlaubnisse zum Eigenanbau von medizinischen Cannabis erstritten, wurde der Bundestag aktiv und Beschloss einstimmig das Gesetzeswerk, das weltweit Vorbildcharakter hat.

Fünf Jahre Cannabis als Medizin

„Hohe bürokratische Hürden schrecken viele Mediziner ab, viele empfehlen ihren Patienten deshalb keine Therapie mit Cannabis-Medikamenten“, diese Erfahrungen konnten wir in den letzten Jahren immer wieder machen. Schon vor unserer Gründung sind immer wieder Probleme aufgetaucht, Cannabis als Medizin zu bekommen. Ein Grund warum wir den soChill Green Cannabis Club gegründet haben. Geändert hat sich bis heute leider nichts.

Noch immer wollen oder „können“ Ärzte nur unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis verschreiben. Wenn man irgendwann einen Arzt gefunden hat und einen Termin nach Wochen oder gar Monaten bekommen hat, beginnt das eigentlichen Probleme erst richtig. Oftmals werden die Cannabis Medikamente als Selbstzahler-Rezept verschrieben. Die Kosten von mehreren hundert Euro bleiben dann automatisch beim Patienten hängen. Einen Arzt mit Kassenrezeptzulassung zu finden ist in vielen Regionen schlicht weg unmöglich.. und das 5 Jahre nach der Gesetzesänderung.

Krankenkassen und der medizinischer Dienst stellen sich quer Indikatoren anzuerkennen. Sie verweigern sich einfach! Obwohl die Krankenkassen nur im begründeten Ausnahmefall einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Therapie mit Cannabis ablehnen dürfen, kann in der Realität leider nicht von „Ausnahmefällen“ die Rede sein.
Ablehnungen von Kostenübernahmeanträgen sind der Regelfall, nicht die Ausnahme!

​Laut Gesetz entscheidet der Arzt, ob bei einem Patienten eine Therapie mit Cannabis oder Cannabis-Medikamenten aussichtsreich ist. Doch das letzte Wort hat die Krankenkasse: Sie genehmigt die Kostenübernahme. Rein theoretisch müssten die Krankenkassen bei einer Reihe von schwerkranken Patienten nun die Kosten für eine Therapie mit Cannabis übernehmen. In der Realität kommt es jedoch nur bei einem Teil der Patienten zu einer Kostenübernahme. Bei etwa 40 % aller gestellten Anträge, weigern sich die Krankenkassen, sich an den Kosten für eine Cannabis-Therapie zu beteiligen.

Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse: Das solltest Du beachten

Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt, sollten Du gegen diesen Entschluss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Überprüfe den Antrag noch einmal. Du kannst ihn überarbeiten und mit dem Widerspruch erneut einreichen.

Forderung Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) & Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM)

  • Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden.
  • Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärzt*innen bleibt.
  • Regressdrohungen gegenüber Ärzt*innen müssen beendet werden.
  • Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt*innen zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.
  • Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen von den Krankenkassen nicht länger pauschal als Ablehnungsgrund für eine Kostenübernahme für eine Cannabis-basierte Therapie gewertet werden.
  • Patient*innen mit einer ärztlich gestellten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
  • Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patient*innen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie Patient*innen, die andere Medikamente einnehmen.
  • Die klinische Forschung zur Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente ist von allgemeinem Interesse und muss daher durch den Bund gefördert und finanziert werden.

„Die Forderungen im Positionspapier sind weiterhin aktuell“, erklärt der Vorstand der ACM anlässlich des 5. Jahrestages. „Die bekannten Missstände führen dazu, dass in Deutschland im Vergleich zu vielen anderen Ländern die Zahl derjenigen Patienten, die einen legalen Zugang zu Cannabis-basierten Medikamenten haben, nach wie vor gering ist. Es besteht eine erhebliche Unterversorgung der Bevölkerung mit dieser oft sehr wirksamen Therapieoption.“

Das Positionspapier „Cannabis als Medizin: Warum weitere Verbesserungen notwendig und möglich sind“ wurde im Mai 2021 veröffentlicht und findet sich unter diesem Namen im Internet.
Autoren: Prof. Dr. Heino Stöver, Dr. Ingo Ilja Michels, Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl, Dr. Franjo Grotenhermen.
Unterstützer: Burkhard Blienert, Dr. Knud Gastmeier, Dirk Heidenblut, Dr. Ellis Huber, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Prof. Dr. Matthias Karst, Niema Movassat, Dr. Wieland Schinnenburg.

Wir der soChill Green Cannabis Club schließt sich diesen Forderungen an! Schon viel zu Lange werden Patienten in Deutschland benachteiligt und erfahren keine Gerechtigkeit. Menschen für die eigentlich besonderer Schutz des Staates gewährleistet werden müsste. Menschen die teilweise auf erheblichen Kosten sitzen bleiben und durch die aktuelle Gesetzeslage, keine oder nur geringe Aussicht auf eine Behandlung haben.

Medizinisches Cannabis in Deutschland

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