Einigung über Teillegalisierung von Cannabis – Entkriminalisierung ab 1. April!
Einigung über Teillegalisierung von Cannabis – Entkriminalisierung ab 1. April!

Einigung über Teillegalisierung von Cannabis – Entkriminalisierung ab 1. April!

Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat in ihren abschließenden Gesprächen die letzten Details zur geplanten Entkriminalisierung von Cannabis geklärt. Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Parteien auf konkrete Maßnahmen, um den Umgang mit Cannabis zu regulieren und eine kontrollierte Freigabe zu ermöglichen. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Wandel in der Drogenpolitik. Es wird erwartet, dass die genauen Regelungen in Kürze öffentlich gemacht und anschließend in Gesetzesform umgesetzt werden.

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Fiedler wieder..

Trotz einer Einigung innerhalb der Koalition über die Teillegalisierung von Cannabis gibt es weiterhin offene Kritik. Der SPD-Innenpolitiker Fiedler und andere Abgeordnete sind gegen das Gesetz, da sich am Inhalt ihrer Meinung nach kaum etwas geändert hat. Fiedler unterstützt die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums, lehnt jedoch den Handel ab. Zudem warnte er vor einer möglichen Überlastung der Behörden bei der Kontrolle der neuen Regelungen.

Der Kriminalhauptkommissar scheint das Konzept nicht zu verstehen, dass man Cannabis kaufen können muss, um entkriminalisiert konsumieren zu können.

SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler war bis 2021 Bundesvorsitzender des Bundes
deutscher Kriminalbeamter und kritisiert die geplante Entkriminalisierung..
© dts Nachrichtenagentur/imago

Was ist geplant?

Eigenanbau und Besitz: Eigenanbau zu Hause unter bestimmten Voraussetzung. Der Besitz von 25g Cannabis ist ab einem Alter von 18 Jahren gestattet. Für den Eigenanbau sind maximal 3 Pflanzen erlaubt, wobei der Besitz aus dem eigenen Anbau auf 50g begrenzt ist. Einen Toleranzbereich gewährt die Regierung ebenfalls, Ziel ist dass man mit 0,5g zu viel nicht in den Straftatbestand rutscht. Eine Ordnungswidrigkeit begeht man dann mit Mengen zwischen 50-60g. Mengen über 60g werden somit weiterhin strafrechtlich verfolgt.

Cannabis-Clubs: Anbauvereinigungen bieten Mitgliedern die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen. Der e.V. Status sowie eine Genehmigung ist erforderlich, und die Mitgliederzahl ist auf 500 beschränkt. Jedes Mitglied kann höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen.

Autofahren: Auch über den besitz und Konsum während dem Autofahren wurde diskutiert und auch hier wird es voraussichtlich Änderungen geben. Über einen neuen THC Grenzwert wird jedoch noch viel Diskutiert, es soll jedoch bis zum 31. März 2024 abschließende Gespräche folgen. Was jetzt schon klar ist, ist das zum Start des Gesetzes keine Anpassungen erfolgen werden und Konsumenten Gefahr laufen weiterhin den Führerschein zu verlieren, obwohl möglicherweise kein Rausch vorlag.

Prävention und Aufklärung : Mit der Legalisierung kommt auch eine Welle der Aufklärung. Es wird Programme geben, die uns alle über die Risiken aufklären und uns helfen, verantwortungsbewusster mit Cannabis umzugehen.

Welche Vorteile bieten die Clubs

Ein wesentlicher Vorteil der Anbauvereinigungen liegt in ihrer Legalität. Gemeinsam mit dem Eigenanbau zu Hause sind dies die einzigen rechtmäßigen Quellen für den Bezug von Cannabis gemäß der bisherigen Gesetzesvorlage. Im Gegensatz zum Schwarzmarkt ist bei Bezug von Cannabis über die Vereine nicht mit Verunreinigungen durch Streckmittel oder synthetische Cannabinoide zu rechnen.

Im Vergleich zum Eigenanbau ist zudem kein persönliches gärtnerisches Geschick oder spezieller Platzbedarf erforderlich, um Cannabis durch Anbauvereine zu beziehen. Gemäß dem Gesetzentwurf sollen die Anbauvereine ihre Mitglieder zu Selbstkostenpreisen versorgen, ohne Gewinnabsicht. Der endgültige Abgabepreis für Cannabis hängt jedoch stark von zukünftigen gesetzlichen Vorgaben (wie Sicherheitsrichtlinien, Outdooranbau usw.) und dem jeweiligen Produktionsplan der Anbauvereinigung ab.

Ein weiterer Vorteil des klassischen Cannabis Social Clubs liegt in der sozialen Interaktion der Mitglieder und den positiven sozialen Aspekten, die sich daraus ergeben. Bedauerlicherweise untersagt der aktuelle Gesetzentwurf jedoch den Konsum in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen, was gemeinsame Aktivitäten in den Vereinsräumen ausschließt. Glücklicherweise werden sich auch für diese Umstände aber Lösungen finden. 😉

Wie geht´s jetzt weiter!?

In KW8 ( Montag, den 21.02.2022 und endet am Sonntag, den 27.02.2022 ) wird voraussichtlich die 2. Lesung im Bundestag stattfinden. Im Anschluss erfolgt im März die Lesung im Bundesrat, welcher das Gesetz zu Kenntnis nehmen wird und somit das Inkrafttreten des Gesetzes nicht verhindern wird. Am ersten April 2024 wird man dann in Deutschland nach vielen jahrzententen wieder legal Cannabis rauchen dürfen!

Wir erwarten mit Spannung die Entkriminalisierung und freuen uns besonders auf den 1. Juli. An diesem Tag werden Cannabis Clubs die Lizenz für den Anbau beantragen können. Dieser Prozess wird bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen, da die Behörden jeden Antrag individuell prüfen müssen, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Du suchst noch einen Club in deiner Nähe? Schau mal hier:
https://www.cannabis-clubs.de/liste-cannabis-social-clubs-deutschland
https://www.socialclublist.com/social-clubs/mecklenburg-vorpommern
https://csc-dachverband.de/csc-finden/#Mecklenburg-Vorpommern
https://suche.weedlink.de/
https://www.canna-bund.de/finde-deinen-cc/
https://flowzz.com/ratgeber/cannabis-social-clubs

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