Legalisierung Schweiz: Cannabis Pilotprojekt in Social Clubs & Apotheken startet 2022
Legalisierung Schweiz: Cannabis Pilotprojekt in Social Clubs & Apotheken startet 2022

Legalisierung Schweiz: Cannabis Pilotprojekt in Social Clubs & Apotheken startet 2022

Während Deutschland noch diskutiert, ist die Schweiz bereits auf dem Weg zur Legalisierung von Cannabis. Der Jugendschutz könne so besser gewährleistet werden. Die ersten Projekte starten bald. Die Legalisierung von Cannabis ist in der Schweiz bereits seit Längerem mehrheitsfähig. Laut einer Umfrage vom Juli stimmen zwei Drittel der Bevölkerung für die Liberalisierung von Cannabis – bei strenger Kontrolle. Mitte Oktober hat die zuständige Kommission des Ständerates, also die Vertretung der Kantone im Schweizer Parlament, mit deutlicher Mehrheit grünes Licht gegeben, dass die Schwesterkommission im Nationalrat Anbau, Produktion, Handel und Konsum umfassend neu regeln soll.

Vor einem Jahr wurde das Betäubungsmittelgesetz angepasst. Nun beginnen 2022 in mehreren Großstädten Pilotprojekte, bei denen Cannabis zu Genusszwecken verkauft wird. Parallel will das Parlament das Verbot von Cannabis aufheben und arbeitet daran, Anbau, Handel und Konsum neu zu regeln. Bei der Stadt Zürich können sich bis Ende dieses Jahres Apotheken und Clubs melden, die an dem Pilotversuch „Züri Can – Cannabis mit Verantwortung“ teilnehmen wollen. Teilnehmer müssen volljährig sein.

Die Legalisierung von Cannabis ist in der Schweiz bereits seit Längerem mehrheitsfähig. Laut einer Umfrage vom Juli stimmen zwei Drittel der Bevölkerung für die Liberalisierung von Cannabis – bei strenger Kontrolle. Mitte Oktober hat die zuständige Kommission des Ständerates, also die Vertretung der Kantone im Schweizer Parlament, mit deutlicher Mehrheit grünes Licht gegeben, dass die Schwesterkommission im Nationalrat Anbau, Produktion, Handel und Konsum umfassend neu regeln soll. Damit ist die Basis für einen regulierten – und legalen – Cannabismarkt in der Schweiz geschaffen worden. Für 2022 sind mehrere Modellprojekte zum Freizeitkonsum von Cannabis geplant. In Zürich etwa soll Cannabis kontrolliert über Apotheken und soziale Zentren abgegeben werden. So soll genau erforscht werden, welche sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen die Legalisierung hätte.

Produktion mit Verantwortung

Die Produzenten von Studiencannabis müssen über eine Produktionsbewilligung des Bundesamtes für Gesundheit verfügen. Es werden nur Cannabis-Blüten und Cannabis-Harz produziert, die hohen Qualität-Standards bezüglich Schadstofffreiheit genügen werden. Angestrebt werden Bioqualität und einheimische Produktion.

Konsum mit Verantwortung

Nur wenn den Konsumierenden die spezifischen Cannabis-Inhaltsstoffe wie THC- und CBD-Gehalt bekannt sind, kann ein selbstverantwortlicher und möglichst risikoarmer Konsum stattfinden. Bei den Produkten der Zürcher Cannabis-Studie ist deshalb der Gehalt der beiden Hauptwirkstoffe genau definiert. Zudem ist garantiert, dass keine gefährlichen Schadstoffe oder synthetische Cannabinoide enthalten sind, wie dies bei Produkten des Schwarzmarktes zu befürchten ist. Zusätzlich bedarf es einer Auswahlmöglichkeit an unterschiedlichen Produkten, um den Bedürfnissen der Konsumierenden gerecht zu werden. Dies soll es ermöglichen, den Versorgungsstrukturen des Schwarzmarktes, die sich über die letzten Jahrzehnte etabliert haben, eine bessere Alternative gegenüber zu stellen.

Prävention mit Verantwortung

Bezugsstellen, die fachliche Qualitätsanforderungen erfüllen, machen eine individuelle Beratung der Konsumierenden möglich – mit dem Ziel, die gesundheitlichen Risiken möglichst gering zu halten. Dafür werden die Bezugsstellen über angemessene Beratungskapazitäten und detailliertes Wissen zu spezifischen Inhaltsstoffen und Risiken der Produkte verfügen. Bei gesundheitlichen Problemen steht den Studienteilnehmenden eine medizinische Fachperson zur Verfügung. Es ist ein zentraler Bestandteil der Zürcher Cannabis-Studie, dass bestehende Angebote der Prävention sowie der medizinischen und psychologischen Beratung und Behandlung mit den neuen Bezugsstellen angemessen und effizient verknüpft werden.

Erforschung verschiedener Bezugsstellen von Studiencannabis

In der Stadt Zürich werden folgende Bezugsstellen untersucht, wo Studiencannabis erhältlich sein wird:

Der Fahrplan

Im ersten Quartal 2022 wird die Zürcher Cannabis-Studie bei der kantonalen Ethikkommission und beim Bundesamt für Gesundheit zur Bewilligung eingereicht werden. Es gibt bisher noch keine Erfahrungen mit der Durchführung von Cannabis-Studien unter dem neuen Betäubungsmittelgesetz. Insbesondere bezüglich der Rahmenbedingungen für Produktion und Beschaffung von Studiencannabis bestehen bisher noch Unklarheiten, welche den Zeitpunkt des Studienstarts beeinflussen können.

Die Stadt Basel will mit dem Verkauf in Apotheken Mitte nächsten Jahres beginnen. Das Projekt ist dort auf drei Jahre angelegt. Auch andere Städte sind dabei, Pilotprojekte zu starten. Alle sollen wissenschaftlich begleitet werden. „Die Versuche sollen eine wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung liefern“, so das Bundesamt für Gesundheit.

Ziel und Zweck der Studie

Das Ziel der Zürcher Cannabis-Studie wie auch anderer Pilotversuche ist es, politisch und fachlich relevante Erkenntnisse zum bestmöglichen Umgang mit Cannabis zu liefern. Es sollen Vor- und Nachteile unterschiedlicher Bezugsstellen und Produkte untereinander und im Vergleich zur derzeitigen Schwarzmarktsituation untersucht werden. Die Studien sollen der Förderung der öffentlichen Gesundheit, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der Unterstützung des Jugendschutzes dienen.

Die Zürcher Cannabis-Studie misst der Selbstbestimmung, der Verantwortung und der Zusammenarbeit aller beteiligter Personen einen hohen Stellenwert bei. Deshalb soll der Bezug von Studiencannabis sowohl über Apotheken, Social Clubs und über das Drogeninformationszentrum DIZ stattfinden. Bei all diesen Bezugsstellen wird Wert auf eine persönliche und gesundheitsfördernde Beratung und ein Eingehen auf individuelle Bedürfnisse und Vorlieben gelegt. Die jeweiligen Bezugsstellen können ihre unterschiedlichen Stärken im Bereich des individuellen und öffentlichen Gesundheitsschutzes einbringen. Im Bereich der Cannabisbeschaffung und der Vermittlung von Beratungsangeboten findet eine enge Kooperation zwischen den unterschiedlichen Bezugsstellen statt.

Wissenschaftliche Arbeit und Forschung

Eine zentrale Aufgabe der Universität Zürich besteht darin, die Rahmenbedingungen für den kontrollierten Verkauf von Studiencannabis zu erarbeiten und die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bezugsstellen untereinander und mit den Behörden zu koordinieren. Die Universität untersucht zudem, ob und mit welchen Formen des kontrollierten Verkaufs das langfristige Ziel der Förderung der individuellen und öffentlichen Gesundheit und Sicherheit im Kontext einer evidenzbasierten Gesetzgebung für Cannabis am besten erreicht werden kann. Aus diesem Grund erarbeitet eine Gruppe der Universität Zürich und der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich das Studienprotokoll und reicht die Gesuche beim Bundesamt für Gesundheit und der kantonalen Ethikkommission ein.

Was ist die Interurbane Arbeitsgruppe Cannabis?

Die interurbane Arbeitsgruppe Cannabis setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Städte bzw. Stadt-Kantone und Universitäten zusammen. Das Ziel besteht darin, die Cannabisgesetzgebung vom Verbot hin zu einer sinnvollen Regulierung zu ändern. Aktuelle Mitglieder der «Interurbanen Arbeitsgruppe Cannabis» sind: Basel-Stadt, Bern, Biel, Genf, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich sowie die Universitäten Basel-Stadt, Bern, Genf, St. Gallen und Zürich.

Rechtliche Grundlagen

Experimentierartikel

Um die Cannabis-Studien in der Schweiz durchführen zu können, musste zuerst ein Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz geschaffen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung war wichtig, damit wissenschaftliche Forschungsprojekte mit alternativen Regulierungsansätzen möglich sind. In der Herbstsession 2020 des eidgenössischen Parlaments wurde die Schaffung eines Experimentierartikels verabschiedet. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.

Verordnung zum Experimentierartikel per 15. Mai 2021 in Kraft

Am 15. Mai 2021 trat eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BAG Bedingungen für Cannabisversuche) in Kraft, die Pilotversuche mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken ermöglicht. Die Voraussetzungen für die Durchführung der Pilotversuche sowie die Einzelheiten zum Gesuchsverfahren sind in der Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmPV) geregelt.

Quellen:
https://www.stadt-zuerich.ch/
https://www.wiwo.de/
https://de.wikipedia.org/
https://www.cannabis-aerzte.de/

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